Konfirmation
Die Konfirmation (lat. confirmatio "Befestigung", "Bekräftigung") ist eine feierliche Segenshandlung in der evangelischen Kirche.
Sie markiert den Übertritt ins kirchliche Erwachsenenalter und hat das Ziel, dass junge Menschen ihre Taufe inhaltlich und willensmäßig nachvollziehen können. Von daher ist die Konfirmation von ihrem Wesen her die Bestätigung der Taufe.
In der Johannesgemeinde geht der Konfirmation ein einjähriger Unterricht voraus. Uns ist es hierbei wichtig, dass junge Menschen den christlichen Glauben als eine Kraft und Hilfe für das tägliche Leben erfahren können.
Anmeldungen sind jeweils zum Frühjahr eines Jahres möglich. Für Rückfragen und Gespräche steht Ihnen Pfr. Michael Paul gerne zur Verfügung.

Ansprechpartner
Michael Paul
Gemeindepfarrer
Tel.: +49-641/72114
Fax.: 0641/72130
buero@johannesgemeinde-giessen.de
Welche rechtliche Bedeutung hat die Konfirmation?
Konfirmierte Christen haben folgende Rechte:
Sie können Patin bzw. Pate werden.
Sie haben aktives Wahlrecht, um die Mitglieder des Kirchenvorstandes der Gemeinde zu wählen.
Sie können ab dem 14. Lebensjahr als Jugenddelegierte/r in den Kirchenvorstand gewählt werden
Sie können ab 18 Jahren für den Kirchenvorstand kandidieren.
Sie können kirchlich heiraten, da die Trauung in der Regel die Konfirmation voraussetzt.
Sie können im Notfall die sogenannte Nottaufe vornehmen.
Sie sind eingeladen, am Abendmahl teilzunehmen.